Hotspot AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Landhaus Rebenmeer (folgend LH genannt) HotSpot-Dienstleistungen
1. Vertragsgegenstand
Dem Gast wird die Inanspruchnahme von LH HotSpot-Dienstleistungen (drahtloser Internetzugang nach WLAN-Standard) in Deutschland durch LH gemäß den nachfolgenden Bedingungen ermöglicht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über den LH HotSpot-Dienst kommt durch automatische Einräumung der Nutzungsmöglichkeit zustande, sobald der Gast sich nach Eingabe aller notwendigen Daten auf der jeweiligen Webstartseite von LH HotSpot und der ihm zugegangenen Zugangsdaten im WLAN-System von LH HotSpot identifiziert und per "Login" bestätigt hat.
3. Nutzungsvoraussetzung Mitwirkungspflichten des Gastes / System- und Installationsvoraussetzungen.
Zur Nutzung des LH HotSpot-Dienstes muss der Gast selbst die erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen bereitstellen, die er für die Verbindung zum Internet braucht, insbesondere einen WLAN-fähigen Laptop oder ein vergleichbares Endgerät.
4. Leistungsumfang
LH HotSpot vermittelt dem Gast über den LH HotSpot-Dienst den mobilen Zugang zum Internet unter Verwendung verschiedener geeigneter Endgeräte (Laptop, PDA, usw.). Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen gelten die Preise in den jeweiligen gültigen WLAN Preislisten von LH.
4.1 LH HotSpot erbringt Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung von LH HotSpot und wird von LH HotSpot nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schaden stiftende Software (z. B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.
4.2 Der Gast hat folgende Zahlungsmöglichkeiten:
a.) per Kreditkarte
b.) durch Erwerb einer LH HotSpot Prepaid-Karte
c.) durch Abschluss eines Abos mit Zahlung per Lastschrift.
5. Verfügbarkeit
Der Dienst LH HotSpot wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen oder Ausfallzeiten, die beim Content-Provider des Gast oder sonstigen Dritten, die der Gast bei der Dienstenutzung einschaltet, auftreten, werden nicht auf die Störungs- bzw. Ausfallzeiten bei LH HotSpot angerechnet. Zeitweilige Störungen bei LH HotSpot können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von LH HotSpot oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des LH HotSpot-Dienstes erforderlich sind, ergeben. LH HotSpot wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen bzw. Unterbrechungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
6.Verpflichtungen und Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast hat seine eigenen Daten regelmäßig zu sichern, um sich vor Datenverlust zu schützen.
6.2 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Gastes und dem LH HotSpot wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem LH HotSpot aufgebauten Verbindung können möglicherweise von Dritten eingesehen werden.- Eine Sicherung des Datenverkehres innerhalb der WLAN Versorgung kann erst durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Gast erfolgen.
6.3 Der Gast verpflichtet sich darüber hinaus, den Zugang zum sowie den LH HotSpot-Dienst selbst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen im Internet noch anderweitig missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen und nationale und internationale Urheberrechte zu beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden, unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte auf den LH HotSpot-Servern, insbesondere WWW-Server, shared anonymous FTP-Server (File Transfer Protocol) und E-Mail-Server, zu speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen;
- keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen von LH HotSpot schädigen können;
- keine Viren, "trojanischen Pferde", "Junk-Mails", "Spams" oder nicht angeforderte E-Mail- Massensendungen anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern;
- keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der LH HotSpot-Server, des LH HotSpot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können;
- keine Filesharing-Dienste zu nutzen oder zu betreiben;
- LH HotSpot-Daten ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards der Protokollfamilie TCP/IP zu übermitteln.
6.4 Der Gast hat die notwendige technische Ausrüstung für die Nutzung der LH Hotspots bereitzustellen. Dazu zählen Hardware- und Software-Komponenten.
6.5 Der Erwerb der Zugangsberechtigung für den LH Hotspot berechtigt nicht gleichzeitig zum Aufenthalt innerhalb einer jeden Lokalität. Die Nutzung der Räumlichkeiten des Location-Betreibers erfolgt nach Maßgabe des deutschen Gaststättengesetzes (GastG).
6.6 Eine missbräuchliche Nutzung der LH Hotspots ist untersagt. Als missbräuchlich gelten insbesondere: das Versenden von Spam-Mails, das Eindringen in geschützte Netze (Hacking), die Verwendung von Spyware und der Zugriff auf andere am Hotspot angemeldete Endgeräte sowie der Versand oder Empfang von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten.
6.7 Die Verwendung einer Sicherheits-Software (VPN-Client) obliegt dem Gast.
6.8 Eine Nutzung der Zugangsberechtigung durch Dritte ist nicht gestattet.
6.9 Der Gast erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten incl. aller besuchten Webseiten einverstanden
7. Haftungsfreistellung von LH HotSpot durch den Gast
7.1 Der Gast verpflichtet sich, LH HotSpot von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in den Ziffern 6.2 bis 6.6 genannten Verpflichtungen des Gast ergeben.
7.2 Der Gast ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zu LH HotSpot voll verantwortlich. Er verpflichtet sich auch insoweit, LH HotSpot von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
7.3 Verstößt der Gast gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.3, ist LH HotSpot berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. LH HotSpot ist insbesondere befugt, die Zugangsberechtigung des Gast für WLAN-Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren Servern und Systemen zu löschen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Gast gegenüber LH HotSpot auf Schadenersatz.
8. Haftung von LH HotSpot
8.1 LH HotSpot haftet dem Gast auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LH HotSpot, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro. Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet LH HotSpot der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem Betrag von 12.500,00 Euro je Gast, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10.000.000,00 Euro je schaden verursachendem Ereignis begrenzt ist; übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.1 gelten nicht für von LH HotSpot, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 LH HotSpot haftet im Rahmen der Nutzung von LH HotSpot bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten - sofern LH HotSpot die Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat - nur für die Wiederbeschaffung von Daten, maximal bis zu den in Ziffer 8.1. genannten Höchstgrenzen. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung.
9. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung
9.1 LH HotSpot speichert - vorbehaltlich Ziffer 9.2 -Verbindungsdaten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte bis zu 80 Tage nach Ablauf der „Usage-Time“.
9.2 Auf Verlangen des Gastes werden die Verbindungsdaten:
a) vollständig bis zu 80 Tage nach Ablauf der „Usage-Time“ gespeichert oder
b) spätestens nach Ablauf einer Frist von 12 Wochen vollständig gelöscht.
LH HotSpot ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem eine Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt. Wurden Verbindungsdaten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder auf Gastwunsch gelöscht, trifft LH HotSpot keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Es gilt deutsches Recht.
10.3 Es gelten ausschließlich die LH HotSpot Geschäftsbedingungen.